StartseiteBetriebliche Altersvorsorge

Steuervorteile für Grenzgänger

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland bis 4400€ jährlich voll steurlich gefördert. Sie können den Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge voll von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. So können Sie sich die Quartalsvorauszahlung bis zu 500 € senken.
Unser Produkt ist immer für Sie da, denn wenn Sie wieder in Deutschland arbeiten, können Sie die betriebliche Altersvorsorge selbstverständlich gerne zu Ihrem neuen Arbietsgeber mitnehmen.
Die betriebliche Altersvorsorge können Sie mit verschiedenen Produkten kombinieren. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente, Fondgebunde oder Klassische Rentenversicherung.
So können Sie Ihre Berufsunfähigkeits Vorsorge steuerlich geltend machen.

Lassen Sie durch uns Ihre bestehende Altersvorsorge auf die steuerlichen Aspekte prüfen. Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge im Spitzensteuersatz kann sich als Netto Preis gleich mal halbieren.

Fordern Sie einfach Ihr Angebot an . Wir freuen uns auf Ihr Interesse.

Hier die Vorteile auf einen Blick:

Gleichstellung mit den Schweizer Kollegen

dauerhaft staatliche Förderungen

Steuerreduktion pro Quartal bis zu 500.-€

Grenzsteuersatz ab 52.500 € (42%)

Steuervorteil von über 2.000 €

die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden sofort reduziert



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